- Grundlagen zur außerklinischen Intensivpflege
- Neue AKI-Richtlinie des G-BA
- Verordnung der außerklinischen Intensivpflege
- Potenzialerhebung
- Federführerschaften AKI § 132l Abs. 5 SGB V
- Rahmenempfehlungen
- Begutachtungsanleitung
- Zusammenarbeit und Netzwerke
- Sonderregelungen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege
Seit dem Jahr 2023 gelten für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege neue Regeln. Die neuen Richtlinien (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die außerklinische Intensivpflege aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst. Allerdings hatte der G-BA eine Übergangsregelung geschaffen. Diese besagt, dass bis einschließlich 30. Oktober 2023 das Verordnen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege weiterhin möglich ist.