Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Seit April 2016 kann ein Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation zulasten der GKV direkt verordnen. Im Vorfeld berät er den Patienten über die Ziele der Maßnahme, deren Inhalte, den Ablauf und die Dauer. Übernimmt die GKV die Kosten der Rehabilitation, füllt er die Teile B bis D des Verordnungsformulars Muster 61 aus und übermittelt sie an die Krankenkasse.
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Informationen zu den Verordnungsformularen zur medizinischen Rehabilitation