Elektronische Abwicklung
Der elektronische Kostenvoranschlag bietet die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an die zuständige AOK zu verschicken. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen zugestellt.
Die Umsetzung des Verfahrens erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Leistungserbringer nutzen zur Datenübermittlung ihre Branchensoftware.
Spätestens ab dem 1. Februar 2023 sind Leistungserbringer verpflichtet, das Verfahren zum elektronischen Kostenvoranschlag gemäß den Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 SGB V umzusetzen.
Vorteile des elektronischen Kostenvoranschlags
- schnelle, sichere und nachvollziehbare Übermittlung der Kostenvoranschläge
- Einsparung von Porto und Verwaltungskosten
- automatische Zuordnung des Kostenvoranschlags an den zuständigen Mitarbeiter bei der Krankenkasse
- schnellere Übermittlung der Entscheidung per elektronischem Rückweg
- verkürzte Bearbeitungsdauer
- Umsetzung nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister
Informationen zum Ablauf und zur Teilnahme am Verfahren
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