Elektronische Abwicklung
Der elektronische Kostenvoranschlag bietet die Möglichkeit, die zur Entscheidung der Hilfsmittelversorgung erforderlichen Unterlagen direkt, mittels elektronischer Datenübermittlung, an die zuständige AOK zu verschicken. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen zugestellt.
Die Umsetzung des Verfahrens erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Leistungserbringer nutzen zur Datenübermittlung ihre Branchensoftware.
Spätestens ab dem 1. Februar 2023 sind Leistungserbringer verpflichtet, das Verfahren zum elektronischen Kostenvoranschlag gemäß den Rahmenempfehlungen zu § 127 Abs. 9 SGB V umzusetzen.
Vorteile des elektronischen Kostenvoranschlags
- schnelle, sichere und nachvollziehbare Übermittlung der Kostenvoranschläge
- Einsparung von Porto und Verwaltungskosten
- automatische Zuordnung des Kostenvoranschlags an den zuständigen Mitarbeiter bei der Krankenkasse
- schnellere Übermittlung der Entscheidung per elektronischem Rückweg
- verkürzte Bearbeitungsdauer
- Umsetzung nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister
Kostenvoranschlag und Rückantwort
Seit dem 1. Oktober 2009 bietet die AOK Bremen/Bremerhaven ihren Partnern im Hilfsmittelbereich die elektronische Übermittlung von Kostenvoranschlägen über die oscare® Online Geschäftsstelle für Leistungserbringer (oscare® OGS LE) an. Dabei werden alle zugelassenen Dienstleistungsunternehmen und Softwareschnittstellen unterstützt. Eine Übersicht der zertifizierten IT-Dienstleister finden Sie auf der Seite der AOK Systems.
Seit dem 16. Dezember 2013 übermittelt die AOK Bremen/Bremerhaven auf Wunsch auch die Rückantworten im Rahmen des oscare® OGS LE-Verfahrens elektronisch.
Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an dem Elektronischen Kostenvoranschlag haben, wenden Sie sich bitte an einen der zertifizierten IT-Dienstleister.
Datenschutzbestimmungen bei Fotodokumentationen
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei Einreichung eines Kostenvoranschlages für einen Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven zusammen mit einer Fotodokumentation, davon ausgehen, dass Sie den Versicherten über die Fotodokumentation datenschutzrechtlich aufgeklärt haben (Freiwilligkeit der Bilder, Zweck der Fotodokumentation, Vorteile für den Kunden) und dass ein Einverständnis des Kunden für die Übermittlung der Bilder vorliegt. Die Fotos sind stets in einem verschlossenen Umschlag vom Leistungserbringer weiterzuleiten. Bitte denken Sie daran, die Fotos zu vernichten bzw. zu löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Sollten wir im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Fotodokumentationen beim Leistungserbringer für einen Versicherten anfordern, dann ist ebenfalls eine Aufklärung des Versicherten und dessen Einverständnis zur Fotodokumentation erforderlich. Diese Fotodokumentationen sind in einem verschlossenen, an den MDK gerichteten Briefumschlag an die AOK Bremen/Bremerhaven zu senden, damit die Unterlagen von uns weitergeleitet werden können.
Bitte senden Sie uns die Fotodokumentationen zu Hilfsmitteln nicht unaufgefordert zu.