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Regeln zur ambulanten Versorgung gesetzlich Versic

Bundesmantelvertrag-Ärzte: Übersicht

Der Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der Inhalt des BMV-Ä ist zugleich Bestandteil der Kollektivverträge, die jeweils auf Landesebene zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vereinbart werden. Im Folgenden erfahren Sie mehr über den BMV-Ä sowie ausgewählte Anlagen

Person misst Blutdruck einer Frau
iStock.com/Nastasic

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