Bundesmantelvertrag-Ärzte: Übersicht
Der Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Vertragspartner sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der Inhalt des BMV-Ä ist zugleich Bestandteil der Kollektivverträge, die jeweils auf Landesebene zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vereinbart werden. Im Folgenden erfahren Sie mehr über den BMV-Ä sowie ausgewählte Anlagen