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Vertrag

Vertrag mit dem Landesapothekerverband (LAV-Vertrag)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln aus Apotheken (AC/TK 11 01 302)
Stand :
01.08.2024
Inkrafttreten :
01.02.2017
Vertragspartner :
AOK Baden-Württemberg, Landesapothekerverband Baden-Württemberg

Inhalt des Vertrags

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

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