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Vergütung nach dem PsychVVG

Kliniken verhandeln mit den Krankenkassen auf Ortsebene ihr individuelles Budget. Die Vergütung orientiert sich unter anderem an Leitlinien, der Einhaltung von Personalstandards und den Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

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Individuelle und leistungsorientierte Finanzierung

Nachweis zur Personalausstattung

Personalkosten haben im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik einen deutlich höheren Anteil (etwa 73 Prozent) als in der Somatik (etwa 60 Prozent). Die Kliniken müssen deshalb nachweisen, dass sie die Vorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Hinblick auf die Personalausstattung – die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) – erfüllen. Aus dem Nachweis sollen die vereinbarte und die tatsächliche Stellenbesetzung (Vollkräfte im Jahresdurchschnitt, gegliedert nach Berufsgruppen) hervorgehen, der Umsetzungsgrad der personellen Anforderungen sowie der Nachweis einer zweckgemäßen Mittelverwendung. Der zweckgemäße Einsatz der Mittel muss im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsprüfung bestätigt werden.

Datenübermittlung

Krankenhaus-Vergleich als Transparenzinstrument

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Stationsäquivalente Behandlung

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Mindestpersonalausstattung für Kalkulationskliniken

Die Entgelte für Leistungen werden bundesweit auf Basis empirischer Daten kalkuliert. Die Verhandler vor Ort können jedoch davon abweichen. Ab 2017 soll die Kalkulationsgrundlage zudem repräsentativen Gesichtspunkten Rechnung tragen. 

Krankenhäuser, die an der bundesweiten Kalkulation teilnehmen, müssen die Psychiatrie-Personalverordnung zu 100 Prozent einhalten. Sie gilt weiter, bis der GBA neue Personalmindeststandards festsetzt. Sie sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die verbindlichen Mindestvorgaben zur Personalausstattung sollen bis zum 1. Januar 2020 wirksam werden. Getragen werden die Personalkosten zu 100 Prozent durch die Krankenkassen. 

Die Krankenhäuser müssen ihrerseits für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und den anderen Vertragsparteien nachweisen, inwieweit sie die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung zur Zahl der Personalstellen einhalten. Ab 2020 gilt eine Nachweispflicht für die Personalvorgaben, die der G-BA beschlossen hat.

Stationsäquivalente Behandlung

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Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung

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