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Ambulantes Operieren

Krankenhäuser können seit 1993 bestimmte Operationen ambulant durchführen. Der gesetzliche Auftrag dazu ist in Paragraf 115b SGB V geregelt. Die Vereinbarung über ambulant durchführbare Operationen soll überflüssige Klinikaufenthalte vermeiden und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit verbessern.

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