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Vertrag

Hilfsmittelrahmenvertrag (HRV) der AOK Bremen/Bremerhaven

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs.1 SGBV
Stand :
01.07.2019
Inkrafttreten :
01.07.2019
Vertragspartner :
AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungserbringer oder Verband

Hilfsmittelrahmenvertrag (HRV)

Pandemiebedingter Mehraufwand für Hygieneprodukte

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