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Versorgungsverträge für die stationäre Versorgung von Kindern mit außerklinischer Intensivpflege

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen Versorgungsverträge mit Leistungserbringern, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Grundlage für die stationäre außerklinische Intensivpflege von Kindern sind die §§ 72 SGB XI und 132l Abs. 5 S. 1 Nr. 2 SGB V i. V. m. § 37c Abs. 1 und 3 SGB V.

Partnermanagement und Kinderversorgung der AOK Baden-Württemberg

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