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Unterstützungspflege nach § 37 Abs.1a SGB V

Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die AOK die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Regel bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann.

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