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Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelverträgen

Für den Beitritt zu Hilfsmittelverträgen der AOK Baden-Württemberg gibt es definierte Voraussetzungen und Modalitäten, die Leistungsanbieter kennen und beachten müssen.

Beitritt zu Hilfsmittelverträgen

Ansprechpartner

Alle Fragen rund um die Vertragsbeitritte beantwortet das jeweils zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Vertragspartnersitzes.

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