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Antrag
Hier finden Sie den von der AOK Nordost erstellten Antrag auf Vorabprüfung für Verordnung für Arzneimittel außerhalb der Regelleistung. Wenn Ärztinnen und Ärzte den Antrag über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) übermitteln, erfolgt die Bearbeitung deutlich schneller.
Dokumente der AOK Nordost Berlin
Hinweise zur Übersendung des Antrags
- Die AOK Nordost KIM Adresse lautet: aok-gesundheitskasse@aoknordost.kim.telematik
- Dienstkennung „e-Nachricht“
Bitte verwenden Sie die Dienstkennung „e-Nachricht“
und nicht Arztbrief, da wir diese technisch nicht empfangen können. - Betreff
Als Betreff geben Sie bitte „OLU“ und die Krankenversicherungsnummer des/der Versicherten „X123123123“ an.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI: Off-Label-Use
Fragen und Antworten zu KIM
Die AOK Nordost gibt Antworten auf häufige Fragen zu Voraussetzungen, Funktionen und Fehlern des KIM-Dienstes.
KIM steht für „Kommunikation Im Medizinwesen“ und gilt als Standard zur elektronischen Übermittlung von medizinischen Dokumenten und Informationen im Gesundheitswesen. Detaillierte Informationen zur KIM finden Sie unter: www.gematik.de/anwendungen/kim/
Sie benötigen eine KIM-E-Mail-Adresse und einen Heilberufsausweis.
Entweder Ihr Praxisverwaltungssystem bietet die Möglichkeit, KIM-Nachrichten zu versenden, oder Sie benötigen einen separaten KIM-Client (ähnlich einem E-Mailprogramm) über das Sie KIM-Nachrichten versenden und empfangen können: Verfassen Sie dort eine neue Nachricht. Wählen Sie die AOK Nordost als Empfänger aus dem Verzeichnisdienst und achten Sie auf den jeweiligen Betreff, passend zu dem entsprechenden Dokument.
Eine Zustellbestätigung wird automatisch versendet. Eine Lesebestätigung können Sie auf Wunsch anfordern. Wie beides in Ihrem Programm angezeigt bzw. kenntlich gemacht wird, erfragen Sie ggf. beim Hersteller/Support Ihres Praxisverwaltungssystems.
Das Problem geht aus dem Inhalt der Fehlernachricht hervor. Mögliche Fehlerkonstellationen sind:
- Die Nachricht wurde an die AOK Nordost versendet, aber nicht angenommen/bearbeitet: Möglicherweise ist der Betreff nicht korrekt!Bitte nutzen Sie den vorgegebenen Betreff für das jeweilige Formular.
- Fehler bei der Signatur oder Entschlüsselung: Falls in der Fehlernachricht Hinweise zur Behebung enthalten sind, folgen Sie diesen, ggf. wenden Sie sich an den Hersteller/Support Ihres Systems (Praxisverwaltungssystem o. ä.)
Bitte prüfen Sie zunächst mit dem Hersteller/Support Ihres Praxisverwaltungssystems, ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Kassenärztliche Vereinigung kann Sie ebenfalls beraten oder Informationsmaterial bereitstellen, wenn Sie noch keinen KIM-Zugang besitzen.
Off-Label-Use - Antragstellung leicht gemacht
Ärztinnen und Ärzte können sich die wichtigsten Informationen zur Vorabprüfung des Off-Label-Use auch als PDF speichern und ausdrucken.
Dokumente der AOK Nordost Berlin
Definition Off-Label-Use
Unter Off-Label-Use versteht man den Einsatz von Arzneimitteln außerhalb der durch die nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete.
Diese Abweichungen können Indikationen, altersbezogenen Anwendungen, die Menge oder Dosierung betreffen.
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Off-Label-Use nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, prüft die AOK Nordost gern vorab für Ärztinnen und Ärzte.
Voraussetzungen für Off-Label-Use
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte Medikamente außerhalb der Zulassung verordnen. Die Bedingungen für eine Verordnung von Arzneimitteln im Off-Label-Use sind:
- Es muss sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln,
- für die keine andere Therapie verfügbar ist und
- auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.
Gegebenenfalls überprüft der medizinischen Dienst (MD) vorab, ob diese Bedingungen im Einzelfall erfüllt sind. Die Klärung mit dem MD übernimmt die AOK Nordost.
Ob die Voraussetzungen für eine OLU-Verordnung erfüllt sind, entnehmen Patientinnen und Patienten, sowie die Ärzte und Ärztinnen dann einem schriftlichen Bescheid von der AOK Nordost. Im Fall eines positiven Bescheides darf eine Verordnung zu Lasten der AOK Nordost erfolgen, andernfalls ist diese nicht zulässig. Hier besteht die Gefahr eines Regresses.
Einfachere und schnellere Bearbeitung
Der medizinische Dienst (MD) benötigt zur Beurteilung eines Off-Label-Use die Angaben der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes aus dem Off-Label-Use-Antrag.
Die AOK Nordost stellt das entsprechende Formular zur Verfügung, welches datenschutzkonform über die KIM-Adresse übermittelt werden kann. Sie sparen sich damit Zeit und Verwaltungsaufwand.