Tipps zur Verordnung
Beginnen Sie bitte mit dem Einsatz neu zugelassener Arzneimittel nach Möglichkeit erst nach erfolgter Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und nach Abschluss der Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Sie ersparen sich und Ihren Patienten eventuell notwendige Therapieumstellungen, die möglicherweise aus den Ergebnissen der laufenden Bewertungsverfahren resultieren können.