Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Die Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf die Kinder. Diese Unterstützung wird nach einem stationären Aufenthalt für längstens vier Wochen gewährt. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
Diese Leistung muss vom Versicherten beantragt werden.
Das Krankenhaus beziehungsweise die Rehabilitationseinrichtung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und hilft bei der Antragstellung. Die individuellen Details der Regelung sollten mit der AOK besprochen werden.
Weiterführende Informationen
- Versichertenportal der AOK Der AOK-Gesundheitsnavigator: Einmal suchen, alles finden
- Versichertenportal der AOK Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
Sie sehen regionale Inhalte der AOK Hessen
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
-
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Sachsen-Anhalt
-
AOK Nordost
-
AOK PLUS
-
AOK NordWest
-
AOK Rheinland/Hamburg
-
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Anträge / Formulare
-
Antrag auf Haushaltshilfe
Format: PDF | 149 KB -
Ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Haushaltshilfe
Format: PDF | 105 KB -
Bescheinigung des Arbeitgebers über Urlaub/Arbeitsentgelt für eine Haushaltshilfe
Format: PDF | 74 KB -
Bescheinigung der Ersatzkraft über in Hessen geleistete Haushaltshilfe
Format: PDF | 153 KB