Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Die Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf die Kinder. Diese Unterstützung wird nach einem stationären Aufenthalt für längstens vier Wochen gewährt. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
Diese Leistung muss vom Versicherten beantragt werden.
Das Krankenhaus beziehungsweise die Rehabilitationseinrichtung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und hilft bei der Antragstellung. Die individuellen Details der Regelung sollten mit der AOK besprochen werden.
Weiterführende Informationen
- Versichertenportal der AOK Der AOK-Gesundheitsnavigator: Einmal suchen, alles finden
- Versichertenportal der AOK Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
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