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Haushaltshilfe

Für Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt absehbar nicht alleine weiterführen können, kann Haushaltshilfe beantragt werden. Bei der Entlassung aus einer Rehabilitationseinrichtung kommt eine Haushaltshilfe nur aufgrund einer akuten Erkrankung in Frage.

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements

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