Voraussetzung für die Leistungserbringung
Grundvoraussetzung für die Abrechnung ist die Verwendung eines persönlichen Institutionskennzeichens (IK) und die Aufnahme der Hebamme in die entsprechende Vertragspartnerliste. Des Weiteren ist zwingend das bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis anzuwenden.
Weiterführende Informationen
- Verträge Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
- Institutionskennzeichen Vergabe von Institutionskennzeichen
- GKV-Spitzenverband Beitrittsverfahren für freiberufliche Hebammen