Viele Beteiligte in die Versorgung einbeziehen
Die ärztlich an der außerklinischen Versorgung Beteiligten und weitere Angehörige von Gesundheitsfachberufen sollen eng in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Das betrifft zum Beispiel geeignete Pflegefachpersonen sowie Angehörige der Bereiche Logopädie, Ergo‐ und Physiotherapie, Hilfsmittelversorgung und Atmungstherapie.
Ärzte und Ärztinnen, die außerklinische Intensivpflege verordnen, tragen die Verantwortung für die Koordination der medizinischen Behandlung der Versicherten einschließlich der rechtzeitigen Einleitung des Verfahrens zur Potenzialerhebung.
Auch die Krankenkassen sind mit in die Versorgung einzubeziehen. Sie sollen insbesondere die Versicherten hinsichtlich der Wahl des Leistungsortes beraten und dahingehend unterstützend mitwirken, im Falle einer anstehenden Entwöhnung geeignete stationäre Einrichtungen mit verfügbaren Versorgungskapazitäten zu benennen.