Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gemäß § 78 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Diese Vertrag gilt kassenartenübergreifend und bundesweit.
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge