Fachportal für Leistungserbringer

Hilfsmittel aus Apotheken

Verträge mit regionalen Apothekerverbänden regeln die Grundsätze bei der Versorgung mit Hilfsmitteln durch Apotheken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.

Apothekerin berät Kundin
iStock.com/Horsche

Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Bayern

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

Kontakt zu Ihrer AOK Bayern

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten