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Entlassmanagement im Krankenhaus

Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements werden vom Krankenhausarzt verordnet. Einige Leistungen müssen bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden.

Grundlagen des Entlassmanagements

Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements

Für alle Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements Krankenhaus wie die Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Heilmitteln und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der jeweils aktuellen Fassung.

Wichtig bei Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements Krankenhaus

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