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Vertrag

Interprofessionelle Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (Vertrag „IpV Pflege")

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag nach § 140a SGB V i. V. m. § 92b SGB XI zur interprofessionellen Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Stand :
15.03.2022
Inkrafttreten :
01.04.2022
Vertragspartner :
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

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