Leistungen der Pflegeversicherung
Für die Leistungen der Pflegeversicherung sind die Regelungen zum bundeseinheitlichen Abrechnungsverfahren und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI in der einvernehmlichen Festlegung zu finden.
Zu den technischen Anlagen für den Leistungsbereich der Pflegeversicherung
Dokumente der AOK Baden-Württemberg
Häusliche Krankenpflege
Die Einzelheiten zum Inhalt und der Form des Abrechnungsverfahrens für die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen (§ 302 SGB V).
Zu den technischen Anlagen für den Bereich häusliche Krankenpflege
Dokumente der AOK Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Datenaustausch
Detaillierte Informationen zum Krankenkassenkommunikationssystem (KKS) sind in den Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen enthalten.
Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustausch sowie technische Anlagen hat der GKV-Spitzenverband auf seiner Internetseite zusammengestellt.