Übersicht Rabattvertragspartner Verbandmittel der AOK NordWest
Die Abrechnung von Verbandmitteln ist im Arzneilieferungsvertrag zwischen den Primärkassen und dem Apothekerverband Westfalen-Lippe geregelt. Die AOK NordWest hat nun mit einigen Anbietern von Verbandmitteln exklusiv Rabattverträge geschlossen. Bei entsprechender Verordnung kann dadurch eine zusätzliche Wirtschaftlichkeit bei gleichbleibender Qualität generiert werden.