Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern die Koordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator.
Pro kreisfreier Stadt oder Landkreis kann ein Netzwerk mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Die Anträge können ausschließlich bei den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gestellt werden.
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