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Vereinbarung für besondere Einrichtungen

Kliniken, deren Leistungen aus bestimmten Gründen über die Fallpauschalen nicht sachgerecht vergütet werden, können vorübergehend vom DRG-System ausgenommen werden. Die Vertragspartner auf Bundesebene legen jedes Jähr die Regeln zur Bestimmung dieser Einrichtungen fest.

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Ausnahmen vom DRG-System

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