Einheitliche Standards für die Beratung
Mit den Pflegeberatungs-Richtlinien werden einheitliche Maßstäbe und Grundsätze insbesondere für das Verfahren, für eine qualitätsgesicherte Durchführung und für die wesentlichen Inhalte der Pflegeberatung vorgegeben (Paragraf 7a SGB XI). Die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung (Pflegeberatungs-Richtlinien) hat der GKV-Spitzenverband erlassen.
Außerdem hat der GKV-Spitzenverband auch die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater um das Thema Fortbildung erweitert. Die Stiftung Zentrum für Qualität und Pflege (ZQP) hat dazu eine Broschüre zur Qualität in der Pflegeberatung herausgegeben.
Pflegeberatungs-Richtlinien
- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege, Stand: 24.05.2016
- GKV-Spitzenverband Pflegeberatungs-Richtlinien, vom 09.01.2024