Fachportal für Leistungserbringer

Qualitätsverträge im Krankenhaus

Zurück zu "Krankenhaus"

Grundsätzliches zu Qualitätsverträgen

Krankenkassen können mit Krankenhausträgern befristete Verträge abschließen, um die stationäre Behandlungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen zu fördern. Qualitätsverträge konnten ab 2018 in zunächst vier Leistungsbereichen geschlossen werden:
 

  • Endoprothetische Gelenkversorgung (Hüfte, Knie, Schulter)
  • Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
  • Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
  • Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus

Inzwischen hat der G-BA weitere Leistungsbereiche veröffentlicht, in denen ab 2023 Qualitätsverträge geschlossen werden können:

  • Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
  • Multimodale Schmerztherapie
  • Geburten/Entbindung
  • Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Vorteil für die Vertragspartner ist, im Rahmen selektiver Verträge gemeinsam - außerhalb der Regelversorgung - neue Wege zu gehen und einen Mehrwert für betroffene Patientinnen und Patienten zu bieten.

Im Rahmen der Qualitätsverträge soll generell erprobt werden, ob zusätzliche Qualitätsanforderungen durch monetäre und nichtmonetäre Anreize erreicht und damit eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden können.

Ob die übergeordneten Ziele mit Hilfe des Qualitätsvertrages erreicht werden, wird in einer Begleitevaluation untersucht.

Weitere Informationen

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Niedersachsen

Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Basis des § 136b Abs. 1 Nr. 4 SGB V u.a. die Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten als Leistungsbereich festgelegt.

Postoperative Delire gelten als psychiatrische Notfälle, die mit erheblichen gesundheitlichen Folgen für Betroffene einhergehen. Ein Delir beeinträchtigt nicht nur kurzfristig die Genesung, sondern kann sich langfristig nachteilig auf die Lebenssituation und sogar die Lebenserwartung auswirken.

Risikofaktoren für die Entwicklung eines Delirs sind u.a. das Alter (>65 Jahre), bereits vorhandene kognitive Einschränkungen und demenzielle Vorerkrankungen. Aufgrund meist fehlender Screenings von Patientinnen und Patienten bei der Aufnahme sind diese Vorerkrankungen jedoch häufig nicht bekannt, sodass von einer massiven Untererfassung und in Folge Mangelversorgung ausgegangen werden kann.

Neben prädisponierender patientenseitiger Faktoren gibt es auch eine Reihe von Faktoren, die während des Krankenhausaufenthaltes die Entstehung oder Verschlimmerung eines Delirs begünstigen können, beispielsweise der mehrfache Wechsel der Station und der betreuenden Personen, ein hoher Lärmpegel, Infektionen, die Gabe bestimmter Medikamente sowie Schmerzen. Diese Faktoren können durch geeignete Struktur- und Prozessmaßnahmen direkt beeinflusst werden.

Qualitätsvertrag der AOK Niedersachsen

Die AOK Niedersachsen hat bereits 2020 einen Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten abgeschlossen und beabsichtigt nun, weitere zeitlich befristete Qualitätsverträge für diesen Leistungsbereich mit Krankenhäusern abzuschließen.

Hierzu bietet die AOK Niedersachsen im Rahmen einer Ausschreibung interessierten Krankenhäusern die Möglichkeit eines Beitritts zu einem Open-House-Vertrag. Danach müssen die Krankenhäuser kumulativ folgende strukturellen Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Krankenhaus hat eine Zulassung nach § 108 SGB V.
  • Das Krankenhaus hat seinen Standort in Niedersachsen.
  • Die Behandlung der Patientinnen/Patienten erfolgt in Niedersachsen.

Interessierte Krankenhäuser, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail unter der Adresse Zentrale-Vergabestelle@nds.aok.de anfordern.

Links der AOK Niedersachsen

Zu den Ausschreibungsunterlagen

Kontakt zu Ihrer AOK Niedersachsen

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten