Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge
Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wird mehrheitlich in regionalen Verträgen nach § 127 SGB V geregelt. Im Gesundheitshandwerk der Hörakustiker existiert nur eine Bundesinnung. Zudem sind viele Leistungserbringer überregional tätig. Für die Hörgeräteversorgung hat der AOK-Bundesverband deshalb im Auftrag seiner Gesellschafter Verträge mit bundesweit tätigen Anbietern geschlossen, denen interessierte und geeignete Leistungserbringer zu gleichen Konditionen beitreten können.