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Abrechnung: Hinweise zum Datenaustausch für Apotheken

Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 300 SGB V). Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen können Rechenzentren in Anspruch genommen werden.

Mann mit Stift und Taschenrechner auf dem Schreibtisch (Symbolbild)
iStock.com/Philip Steury

Datenaustausch: Informationen für Apotheken

Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, den Leistungserbringern und den Arbeitgebern zusammengestellt.

Die technischen Anlagen für die Leistungsabrechnung im Bereich Apotheke finden Sie auf www.gkv-datenaustausch.de unter dem Stichwort "Apotheken".

Informationen zum Sicherheitsverfahren, zum Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS) sowie die Richtlinien zum Datenaustausch finden Sie unter „Technische Standards“.

Weiterführende Informationen

Hinweise zum Datenaustausch

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