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Abrechnung: Hinweise zum Datenaustausch für Apotheken

Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Abrechnungsdaten den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 300 SGB V). Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen können Rechenzentren in Anspruch genommen werden.

Mann mit Stift und Taschenrechner auf dem Schreibtisch (Symbolbild)
iStock.com/Philip Steury

Datenaustausch: Informationen für Apotheken

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Hinweise zum Datenaustausch

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