Fachportal für Leistungserbringer

Schulungen

Schulungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und vom Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) zugelassen werden, bevor sie im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms angeboten werden können. Im Rahmen der Disease-Management-Programme sind Schulungen der Leistungserbringer und Patienten vorgesehen.

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Patientenschulungen in den DMP für internistische Diagnosen

Im Rahmen der DMP sind Schulungen der Patienten vorgesehen. Näheres regelt für den niedergelassenen Bereich der DMP-Vertrag, insbesondere die Anlage 9 "Patientenschulungen". Für den stationären Bereich finden Sie die möglichen Schulungsprogramme in der BKG-Rahmenvereinbarung, insbesondere in der Anlage 3a "Patientenschulungsprogramme".

Dokumente der AOK Bayern

Durchführung der Patientenschulung im Behandlungsprogramm

In der eigenen Praxis:
Um die Schulungen durchführen und abrechnen zu können, müssen Sie und Ihre Praxismitarbeiter vorher erfolgreich an der jeweiligen Fortbildung zum Schulungs- und Behandlungsprogramm teilnehmen. Informationen zu dieser Fortbildung finden Sie unter der jeweils angegebenen Kontaktadresse und bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Außerhalb der eigenen Praxis:
Falls Sie die Schulungen nicht selbst durchführen möchten, können Sie Ihre Patienten an einen anderen Leistungserbringer überweisen bzw. die Schulungen in Kooperation mit anderen Kollegen anbieten.

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