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Digitales Verordnungsverfahren (diVO-HKP)

Das digitale Verordnungsverfahren (diVO-HKP) ermöglicht es Pflegediensten, Verordnungen der häuslichen Krankenpflege (Muster 12a) auf elektronischem Weg an die Krankenkasse zu übermitteln.

Der Weg der Verordnung

Prozessbeschreibung für den Ablauf der digitalen Verordnung von Häuslicher Krankenpflege

Bisher wurden die Verordnungen der Häuslichen Krankenpflege auf dem Postweg an die Krankenkasse zur Genehmigung gesendet. Das kann jetzt auch auf digitalem Weg erfolgen und zwar direkt aus dem Softwaresysteme des Pflegedienstes! Die Kostenübernahme der Krankenkassen kommt anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg zum Pflegedienst. 

Vorteile für den Pflegedienst

  • Einfache und schnelle Übermittlung der Verordnungen an die AOK
  • Einreichungsfrist wird leichter gewahrt
  • Status des Bearbeitungstandes ist beim Pflegedienst jederzeit in der Software sichtbar
  • Planungssicherheit für die Tourenplanung
  • Schnellerer Informationsfluss zwischen AOK und Pflegedienst in beide Richtungen

Voraussetzung für die Nutzung

Um die Verordnungen künftig elektronisch anliefern zu können, ist eine Zertifizierung der Firmensoftware notwendig. Sprechen Sie mit Ihrem Softwareanbieter, möglicherweise liegt dort bereits eine Zertifizierung vor. Der Zugang zum oscare® Services Leistungserbringer (OS LE) der AOK ist für alle Pflegedienste und deren IT-Dienstleister offen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer AOK um gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen zu können.

Verfügbarkeit des Digitalen Verordnungsverfahrens

Folgende AOKs bietet das Verfahren an: Bei diesen AOKs ist das Verfahren in Vorbereitung:
  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Hessen
  • AOK Nordost
  • AOK NordWest
  • AOK PLUS
  • AOK Sachsen-Anhalt
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Rheinland/Hamburg

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Bayern

Das Angebot der AOK Bayern

Die AOK Bayern bietet Pflegediensten über die verwendete Branchensoftware die Möglichkeit Verordnungen in digitaler Form zu übermitteln. Ein zertifizierter Softwarehersteller zur Nutzung des Verfahrens ist hierfür Grundvoraussetzung (eVO-HKP).

Über folgende angebundene Softwarehersteller kann das Verfahren aktuell genutzt werden:

  • opta data IT Solutions GmbH
  • microcare Systemhaus (Software:Careoline)

Ihre verwendete Softwarefirma wird hier genannt und Sie haben Interesse an einer Teilnahme mit der AOK Bayern?

Dann melden Sie sich unter unten stehenden Kontaktformular „E-Mail schreiben“, unter Angabe Ihrer Informationen direkt an.

Eine Teilnahme am Verfahren ist immer zum Monatsersten möglich, sofern uns dies mindestens 14 Tage vorher angezeigt wurde.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls gerne direkt bei uns.

 

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Bayern

Bei Fragen rund um das Thema Digitales Veordnungsverfahren

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Ein gutes Miteinander ist uns wichtig

Für eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit haben wir einige wichtige Punkte in unseren „Teilnahmebedingungen“ zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese verbindlich sind und eingehalten werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn damit vertraut zu machen. Vielen Dank!

 

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