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Versorgungsverträge für die stationäre Versorgung von Erwachsenen mit außerklinischer Intensivpflege

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen Verträge mit den Leistungserbringern, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Grundlage für die Versorgung von Erwachsenen mit stationärer außerklinischer Intensivpflege sind § 72 SGB XI bzw. § 132l Abs. 5 S. 1 Nr. 2 SGB V i. V. m. § 37c Abs.

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