Heilmittel-Richtlinien
Verordnungsfähig sind Maßnahmen der physikalischen Therapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie bei bestimmten Indikationen auch Maßnahmen der Podologie und der Ernährungstherapie. Ein wesentlicher Teil der Heilmittel-Richtlinien ist, welche Art von Heilmitteln in welchem Umfang und bei welchen Indikationen verordnet werden dürfen.