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Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)

Vertragspartner

Die AOK Baden-Württemberg hat mit ihren Vertragspartnern HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG, Köln; Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart; MEDIVERBUND AG, Stuttgart; MEDI Baden-Württemberg e. V. Stuttgart; Eigenbetrieb Leben & Wohnen, Stuttgart; Städtische Pflegeheime Esslingen, Esslingen; Evangelische Heimstiftung GmbH, Stuttgart den Vertrag IVP (nach §§ 140 a ff. SGB V - alte Fassung) mit Wirkung ab 1. Januar 2011 unterzeichnet. Der Vertrag baut auf dem bestehenden Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73 b SGB V und die bestehenden Prozesse auf. Er wurde zum 1. Januar 2020 überarbeitet.

An der IVP können beigetretene HZV-Ärzte und HZV-Versicherte teilnehmen. Die IVP-/HZV-Ärzte bilden gemeinsam mit der beigetretenen Pflegeeinrichtung ein enges Versorgungsnetz.

Vorteile der IVP gegenüber der Regelversorgung

  • Durch die Bildung eines Versorgungsnetzes im Rahmen der IVP soll eine "gebündelte Anzahl" von besonders qualifizierten und insbesondere für die ärztliche Tätigkeit im Pflegeheim motivierten HZV-Ärzte gefunden werden. Die organisierte und gezielte Kooperation zwischen den Ärzten und dem Pflegeheim im Netz ermöglicht effektivere Abläufe der Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen der einrichtungsbezogenen IVP-Netzbesprechungen mit medizinischen, organisatorischen und pflegerischen Inhalten und im Bereich der Fortbildung für die Pflegekräfte.
  • Flexible, engmaschige und qualitativ hochwertige hausärztliche Betreuung durch vertraglich vereinbarte Bereitschaftszeiten, abgestimmte Bereitschaftspläne, Vertretungsregelungen sowie fest vereinbarte Besuche im Pflegeheim. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt ein persönlicher Besuch beim Pflegeheimbewohner.
  • Die Bildung des Versorgungsnetzes zwischen HZV-Ärzten und Pflegeeinrichtung stellt die Sprechstundenzeiten zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr von Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen) sicher. Das Versorgungsnetz stimmt mit der Pflegeeinrichtung einen Bereitschaftsplan ab. Innerhalb der Bereitschaftszeiten steht ein HZV-Arzt des Versorgungsnetzes bei medizinischen Fragen zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Versorgung über den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
  • Der HZV-Arzt übernimmt die Koordinierung für den gesamten ärztlichen Behandlungsablauf in enger Abstimmung mit der Pflegeeinrichtung.
  • Die IVP-/HZV-Ärzte erfüllen besondere Fortbildungsverpflichtungen und verpflichten sich, pro Kalenderjahr mindestens zwei qualifizierte Veranstaltungen zur Geriatrie zu besuchen.
  • Vertraglich wird angestrebt, dass die HZV-Ärzte Kenntnisse im Management chronischer Wunden und in der Ernährungsmedizin erwerben.
  • Spezielle Qualifikationen der IVP-/HZV-Ärzte, zum Beispiel der Wechsel von suprapubischen Harnblasen-Dauerkathetern werden gesondert vergütet.

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