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Grundlagen und Verordnung von Häuslicher Krankenpflege (HKP)

Häusliche Krankenpflege umfasst die Leistungen der Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Mehr Kompetenz für Pflegefachkräfte in der HKP

HKP unterstützt ärztliche Behandlung

Häusliche Krankenpflege (HKP) unterstützt die ärztliche Behandlung und wird im Zusammenhang damit erbracht. Jede Maßnahme der HKP setzt eine vertragsärztliche Verordnung voraus. Diese erfolgt mit dem dafür vereinbarten Vordruck (Verordnung häuslicher Krankenpflege).

Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in erforderlichem Umfang pflegen kann (§ 37 (3) SGB V).

Rechtliche Grundlagen

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