Versichertenbefragung zur Versorgung mit Hörhilfen
Die AOK Niedersachsen hat für die individuelle Versorgung ihrer Versicherten mit Hörgeräten Versorgungsverträge mit zahlreichen Hörakustikern geschlossen. Neben den Kosten für die medizinisch notwendige Ausstattung eines Hörgeräts werden auch weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie zur Versorgungsqualität vertraglich geregelt.
Wie die Versicherten der AOK Niedersachen die Versorgung mit Hilfsmitteln bewerten, wird in regelmäßigen Versichertenbefragungen ermittelt. In der zweiten Jahreshälfte 2023 hat die AOK Niedersachsen ihre Versicherten zur Versorgung mit Hörhilfen befragt.
Inhaltliche Schwerpunkte der telefonischen Befragung waren neben der Versorgungsart und dem Auswahlprozess der Hörhilfe auch die Zufriedenheit sowohl mit dem Produkt als auch mit dem Ablauf der Leistungserbringung.
Außerdem wurden die Versicherten zum Umgang mit Zusatzkosten und Aufzahlungen sowie dem unterstützenden Kontakt zur AOK Niedersachsen innerhalb der Versorgung befragt.
Befragungsergebnisse
Das Ergebnis der Befragung ist positiv. Die Kunden sind insgesamt sehr zufrieden mit der Qualität ihrer Hörgeräte. Die größten Potentiale bestehen beim Sprachverstehen – insbesondere bei Mehrpersonen-Gesprächen und bei Gesprächen mit Umgebungsgeräuschen.
Auch mit dem Versorgungsprozess zeigen sich die Befragten zufrieden. In den allermeisten Fällen konnten die Kunden mehrere Hörgeräte testen. Zur Erprobung wurden überwiegend Hörgeräte ohne persönliche Aufzahlung angeboten. Die große Mehrheit der Befragten gab zudem an, ausreichend Zeit bei der Erprobung gehabt zu haben. Über anfallende Zusatzkosten wurden die Kunden in den meisten Fällen ausreichend aufgeklärt. Auch die Handhabung der Hörgeräte sowie die Produktpflege wurde fast immer vom Anbieter erläutert. Insgesamt besteht eine sehr hohe Bereitschaft zur Wiederwahl bzw. Weiterempfehlung des Akustikers.