Abrechnung erfolgt digital
Die Hilfsmittelanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat unter der Adresse www.gkv-datenaustausch.de umfangreiche Informationen zum Datenaustausch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern zusammengestellt.
Hinweise und Ansprechpartner zum Abrechnungsverfahren
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Bundeseinheitliche Regelungen
- GKV-Spitzenverband GKV-Datenaustausch
- GKV-Spitzenverband Broschüre des GKV-SV zu elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V
- Institutionskennzeichen Beantragung eines Institutionskennzeichens