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Arzneiliefervertrag-Sprechstundenbedarf

In Baden-Württemberg regelt ein separater, kassenartenübergreifender Vertrag die Belieferung des Sprechstundenbedarfs.

Vertrag mit allen Anlagen

Anlagen 5.1 bis 5.3 des Arzneiliefervertrag-Sprechstundenbedarf

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