Fachportal für Leistungserbringer

Abgabeinformationen von Arzneimitteln für Sonstige Leistungserbringer

Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 31 SGB V (z. B. Verbandmittel und Teststreifen) können durch sogenannte „Sonstige Leistungserbringer“ beliefert werden. Des Weiteren sind Sonstige Leistungserbringer berechtigt, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung zu liefern.

Abgabe und Abrechnung von Trink- und Sondennahrung sowie von Verbandstoffen im Zusammenhang mit enteraler Ernährung

Informationen zum Vertrag und Beitritt

Bestimmungen zur Abgabe und Abrechnung von Verbandstoffen, Teststreifen und anderen nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der AOK Baden-Württemberg

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