- Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Höhe der Entlohnung des Pflege- und Betreuungspersonals
- Regelungen für tarifgebundene / an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen
- Regelungen für nicht tarifgebundene oder nicht an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen
- Veröffentlichung der Tarifübersicht durch die Landesverbände der Pflegekassen
Regelungen für tarifgebundene und nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen
Tarifliche Entlohnung von Pflegepersonal
Für tarif- beziehungsweise an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene und für nicht tarif- bzw. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Pflegeeinrichtungen ergeben sich durch die Neuregelungen unterschiedliche Maßstäbe und Änderungen im Zulassungsverfahren, bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Höhe der Entlohnung des Pflege- und Betreuungspersonals in Pflegeeinrichtungen und bei den Fristen für die gesetzlichen Mitteilungspflichten.
![Arzt hält die Hände von Senior Patienten der im Rollstuhl sitzt](/gp/fileadmin/_processed_/1/d/csm_arzt_haelt_hand_von_mann_im_rollstuhl_iStock-1272573538_Domepitipat_d7cb7c1682.webp)