Vorteile von Arztnetzen
Diese Organisationsform erleichtert es Ärzten und Psychotherapeuten zum Beispiel, sich untereinander kollegial auszutauschen und das Leistungsspektrum einer Praxis zu erhöhen. In der Folge soll dies eine effizientere und qualitativ bessere Versorgung der Patienten ermöglichen.
Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen
Der Gesetzgeber hat Praxisnetze unter § 87b in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Demnach können anerkannte Praxisnetze besonders gefördert werden. Ob ein Praxisnetz besonders förderungswürdig ist, entscheidet die kassenärztliche Vereinigung.
Diese Förderung besteht darin, dass kassenärztliche Vereinigungen den Praxisnetzen ein eigenes Honorarbudget oder Honorarvolumen als Teil der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zuweisen können.
Kriterien zur Anerkennung von Praxisnetzen
Kriterien, die für Anerkennung von Praxisnetzen erfüllt sein müssen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen zusammengefasst. Darin finden sich unter anderem Vorgaben – beispielsweise zur Zahl der beteiligten Praxen, zur Zahl der beteiligten Fachgruppen und zu gemeinsamen Standards.
Die Rahmenvorgabe sieht beispielsweise ein dreijähriges Bestehen des Netzes, die Teilnahme von mindestens drei Fachgruppen sowie eine Größe von mindestens 20 bis höchstens 100 teilnehmenden Praxen vor.
Ziele von Praxisnetzen
Versorgungsziele von Praxisnetzen sind:
- Patientenzentrierung
Kriterien: Patientensicherheit, Therapiekoordination/Kontinuität der Versorgung, Befähigung/Information, Barrierefreiheit im Praxisnetz - kooperative Berufsausübung
Kriterien: gemeinsame Fallbesprechungen, netzzentrierte Qualitätszirkel, sichere elektronische Kommunikation, gemeinsame Dokumentationsstandards, Wissens- und Informationsmanagement, Kooperationen mit anderen Leistungserbringern - verbesserte Effizienz und Prozessoptimierung
Kriterien: Darlegungsfähigkeit auf Praxis- und auf Praxisnetzebene, Nutzung (oder Einbeziehung) der Patientenperspektive, Beschleunigung von Diagnose - und Therapieprozessen im Praxisnetz, Wirtschaftlichkeitsverbesserungen, Nutzung von Qualitätsmanagement
Praxisnetze der AOK
Die Praxisnetze der AOKs teilen sich in populationsbezogene und indikationsspezifische Netze auf.
Bei den populationsbezogenen Netzen erfolgt die Steuerung indikationsübergreifend durch die teilnehmenden Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen (Hausärzte beziehungsweise auch Fachärzte). Hinzu kommen je nach Praxisnetz Kooperationen mit weiteren Leistungserbringern wie Kliniken und nichtärztlichen Leistungserbringern.
Praxisnetze mit einem indikationsspezifischen Versorgungsansatz spezialisieren sich auf die Versorgung einer bestimmten Erkrankung, etwa des Diabetischen Fußsyndroms. Dazu arbeiten die Ärzte verschiedener Fachrichtungen eng zusammen; zu weiteren Kooperationspartnern werden Schnittstellen gebildet.
Weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen
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