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Versorgungsverträge für die ambulante Versorgung von Erwachsenen mit außerklinischer Intensivpflege

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen Verträge mit den Leistungserbringern, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Grundlage für die ambulante Versorgung von Erwachsenen mit außerklinischer Intensivpflege sind § 132l Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 4 SGB V i. V. m. § 37c Abs. 1 SGB V.

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