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Neue Preise in der Ergotherapie

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bekommen seit dem 1. Juni 2024 mehr Geld für ihre Leistungen. Insgesamt ist die Vergütung um 14,01 Prozent gestiegen.

News Heilmittel
Ergotherapeut und Kind, haben in einer Hand mit einem kleinen Ball und machen Übung
iStock.com/Hispanolistic

Vergütung steigt um 14 Prozent

Seit dem 1. Juni 2024 gelten neue Preise in der Ergotherapie. Insgesamt wurde die Vergütung um 14,01 Prozent angehoben. Die neue Vergütungsanpassung wirkt sich auch unmittelbar auf die Preise im Vertrag zur Blankoversorgung mit Egotherapie aus – auch hierfür gelten seit dem 1. Juni 2024 die neuen Preise.

„Diese deutliche Vergütungsanpassung geht über die reguläre jährliche Entwicklung der Preise hinaus, denn sie basiert nun auf einer transparenten Kalkulation und ermöglicht eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Versorgung in der Ergotherapie. Damit liegen realistische und faire Preise für alle Beteiligten vor“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband.

Überblick: Anpassung der ergotherapeutischen Preise

Die Vertragspartner haben sich hinsichtlich der Anpassung der Preise der einzelnen ergotherapeutischen Maßnahmen auf folgendes verständigt:

  • Die Position Motorisch-funktionelle Behandlung, Position 54102 wird um 16,77 % auf 52,77 Euro angehoben.
  • Die Position Sensomotorisch/perzeptive Behandlung, Pos.-Nr. 54103 wird um 15,64 % auf 70,36 Euro angehoben.
  • Die Position Hirnleistungstraining, Pos.-Nr. 54104 wird um 5,35 % auf 52,77 Euro angehoben.
  • Die Position Psychisch-funktionelle Behandlung, Pos.-Nr. 54105 wird um 15,49 % auf 87,95 Euro angehoben.
  • Aus den strukturellen Anpassungen unter Ziffer 4 Buchstaben a. bis d. ergibt sich ein einheitlicher Minutenwert für die Einzelbehandlung von 1,1726087 Euro.
  • Diese Systematik wird entsprechend auf die jeweiligen telemedizinischen Leistungen angewendet.
  • Die ergotherapeutische Analyse und thermische Anwendung, Hausbesuche, Mehraufwand zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld, Übermittlungsgebühr werden um den gewichteten Mittelwert 14,01 % angehoben.
  • Für die Positionen zur „Integration in das häusliche und soziale Umfeld“ bei den einzelnen ergotherapeutischen Maßnahmen verständigen sich die Vertragspartner darauf, dass die aktuell gültigen Preise solange unverändert bleiben, bis sich der Minutenpreis angeglichen hat.
  • Bei der Gruppenbehandlung verständigen sich die Vertragspartner auf einen Minutenwert von aktuell 0,36 Euro als Berechnungsgrundlage. Dieser wird um 14,01 % angehoben.
  • Bei der Parallelbehandlung verständigen sich die Vertragspartner auf einen Preis in Höhe von 80 % des Preises für die entsprechende Einzelbehandlung.
  • Die Schwellenwerte für die ergotherapeutische Schiene bleiben unverändert.

Schiedsstelle setzt neue Preise in der Ergotherapie fest

Die neuen Preise hat die Schiedsstelle im Rahmen eines Schiedsverfahrens bestätigt, das von einem der zwei maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringenden eingeleitet wurde. Dabei hat die Schiedsstelle entsprechend die Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung festgesetzt. Die Anlage 2 trat zum 1. Juni 2024 in Kraft. Diese gilt für alle Behandlungen, die die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ab sofort erbringen. Eine Abrechnung der neuen Vergütungssätze ist frühestens zum 1. Juli 2024 möglich.

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