Federführungen Vertragsverhandlungen
Die Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen gemeinsam und einheitlich Verträge mit den Leistungserbringern über die Vergütung und Abrechnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Diese Verträgen nach § 132l Abs. 5 SGB V werden regional verhandelt. Dabei bestimmen die Krankenkassen jeweilige Federführer in den Bundesländern für die Verhandlung für ambulante und stationäre Einrichtungen.
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Federführerschaft in Bayern - ambulant
(Stand: Mai 2024)
Zulassungsverfahren und die Bearbeitung der Qualitätsprüfungen erfolgen für alle ambulanten AKI-Pflegedienste § 132l SGB V in Federführung der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse.
Vergütungsverhandlungen arbeitsteilig nach der IK Endziffer
IK-Endziffer | Zuständige Krankenkasse |
7 - 9 | AOK Bayern - Die Gesundheitskasse 96450 Coburg Tel.: 09561/72 635 |
4 - 6 | BARMER 42285 Wuppertal E-Mail: vertraege-hkp-akip@barmer.de |
0 - 3 | BKK Landesverband Bayern Carolin Boos |
Federführerschaft in Bayern - stationär
Federführer bei Zulassung, Qualitätsprüfung und Vertragspflege ist die AOK Bayern.
Die Federführung ist für die Vergütungsverhandlungen unter einigen Krankenkassen aufgeteilt. Vergütungsunterzeichnung erfolgt durch AOK Bayern.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse 96450 Coburg |
BARMER 42285 Wuppertal E-Mail: vertraege-hkp-akip@barmer.de |
BKK Landesverband Bayern 81476 München Tel.: 089/74579-0 |