Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln
Informationen zum Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln: Sie haben die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages nach Paragraf 31 Absatz 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Bei Interesse senden Sie uns bitte zwei unterzeichnete Exemplare der Vereinbarung an nachfolgende Adresse:
AOK Sachsen-Anhalt
2.0 FB Arzneimittel
39084 Magdeburg
Wir werden im Anschluss daran das Unterschriftsverfahren durchführen und Ihnen ein unterzeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen übermitteln.
Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt
Versorgungsvertrag für Trinknahrung
- Verträge zu sonstigen Hilfsmitteln Versorgungsvertrag für Trinknahrung