Rabattvertrag zu Skyrizi® (Risankizumab)
Die AOK Niedersachsen hat mit der AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG eine Rabattvereinbarung zu Skyrizi® (Risankizumab) geschlossen.1
Skyrizi® ist nun neben der Therapie der mittelschweren bis schweren Plaque-Psoriasis sowie Psoriasis-Arthritis2 auch zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn zugelassen, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, dieses nicht vertragen haben oder nicht mehr darauf ansprechen.
Skyrizi® zeigt bei 69 Prozent der Patientinnen und Patienten nach einem Jahr in der Erhaltungstherapie weiterhin eine klinische Remission.3 Darüber hinaus wurde für Skyrizi® erstmalig in diesem Indikationsgebiet im Rahmen der Nutzenbewertung bei bestimmten Patientinnen und Patienten ein Anhaltspunkt auf einen geringen Zusatznutzen nachgewiesen.4 Skyrizi® besitzt ein gut charakterisiertes Sicherheitsprofil.5
Mit Skyrizi® steht Ihnen bei indikationsgerechtem Einsatz2,3 eine wirtschaftliche Therapieoption zur Verfügung.
Hintergrundinformationen
1 Information nach § 73 Abs. 8 SGB V.
2 Fachinformation Skyrizi® 150 mg / 75 mg, Stand: September 2023. Der IL-23-Inhibitor Skyrizi® wird angewendet zur Behandlung Erwachsener mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie infrage kommen. Skyrizi® allein oder in Kombination mit Methotrexat (MTX) wird angewendet zur Behandlung Erwachsener mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende Antirheumatika (DMARDs) unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
3 Fachinformation Skyrizi® 600 mg, Stand: August 2023; Fachinformation Skyrizi® 360 mg, Stand: September 2023. Erhalt der klinischen Remission nach PROs (SF/APS), definiert als Patientinnen und Patienten in klinischer Remission in Woche 0 der Erhaltung (Re-Randomisierung der klinischen Ansprecher nach PROs [SF/APS] nach der Induktion), die in Woche 52 immer noch in klinischer Remission waren.
4 Gemeinsamer Bundesauschuss (G-BA): Beschluss Risankizumab vom 15. Juni 2023, verfügbar unter: www.g-ba.de/downloads/91-1385-914/2023-06-15_Geltende-Fassung_Risankizumab_D-892.pdf. Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ustekinumab für das Anwendungsgebiet: Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben.
5 Ferrante, M. et al. (2022). Risankizumab as maintenance therapy for moderately to severely active Crohn’s disease: Results from the multicentre, randomised, double-blind, placebo-controlled, withdrawal phase 3 FORTIFY maintenance trial. The Lancet, 399(10340), 2031–2046; Sicherheit in der Erhaltungsstudie beim Morbus Crohn (FORTIFY) nach einem Jahr: Das Sicherheitsprofil war vergleichbar mit Placebo bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Infektionen. Die häufigsten Nebenwirkungen (bei mindestens 5 % der Patientinnen und Patienten in allen Studienarmen dokumentiert) waren Verschlechterung des Morbus Crohn, Infektionen der oberen Atemwege, Arthralgie, Kopfschmerz, Übelkeit, abdominale Schmerzen, Durchfall und Anämie. Während der 52-wöchigen Erhaltungsphase traten in keinem der Behandlungsarme Fälle von aktiver Tuberkulose, schwerwiegenden Hypersensitivitätsreaktionen, adjudizierten anaphylaktischen Reaktionen oder Tod auf.