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Rehabilitationssport und Funktionstraining: Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining tritt in Kraft

In einer Übersicht stehen die wesentlichen Qualifikationsanforderungen für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen. Die „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ ist eine Anlage der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining.

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Seniorin strecken Arme nach vorne und halten Hanteln in der Hand, Frau unterstützt sie am Unterarm
iStock.com/Ridofranz

Bundesweit und trägerübergreifend transparent

Die „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ treten am 1. August 2024 in Kraft. Diese Anforderungen hat eine Arbeitsgruppe der Rehabilitationsträger und maßgeblichen Leistungserbringerverbände auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) erarbeitet.

Ziel ist es, die Anforderungen der anerkennenden Stellen bundesweit und trägerübergreifend transparent zu gestalten und die Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis und damit auch der Qualitätsmaßstäbe zu fördern.

Übersicht zeigt Qualifikationsanforderungen

Die tabellarische Übersicht zeigt die wesentlichen Qualifikationsanforderungen zur Teilnahme an einer von den Rehabilitationsträgern anerkannten Zusatzausbildung für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen. Abhängig von der vorliegenden Grundqualifikation und entsprechenden, inhaltlichen Vorkenntnissen, wird der erforderliche Mindestumfang der Zusatzausbildung definiert.

Die Qualifikationsnachweise beziehungsweise die im Rahmen der Anerkennung ausgestellten Bescheinigungen sind auf vier Jahre befristet. Funktionstrainingsgruppenleitungen sind verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums fachbezogene Fortbildungen im Umfang von mindestens 10 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen.

Zum 1. August 2024 treten die „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ als Anlage zur Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft. Die beteiligten Akteure haten eine Übergangsfrist von zwölf Monaten festgesetzt. So sind die vereinbarten Qualifikationsanforderungen für Funktionstrainingsgruppenleitungen spätestens ab 1. August 2025 anzuwenden.

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