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Weitere Meldungen

Mehr als 36,1 Millionen Packungen Antibiotika verordneten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2023. Ein Zuwachs um mehr als 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Allgemeinmediziner und Versorgungsforscher Attila Altiner über Ursachen des Anstiegs und Strategien in der Patientenkommunikation.

Das Bild zeigt einen Mann, der Antibiotikumsaft mit einem Messbecher abmisst.

2023 rechneten Ärztinnen und Ärzte bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro ab. Insgesamt waren das 36,1 Millionen Packungen. Damit lagen die Verordnungszahlen erstmals wieder über dem Niveau des Jahres 2019.

Das Bild zeigt einen Arzt im Gespräch mit einem Patienten. Der Arzt verschreibt dem Patienten ein E-Rezept.

Der AOK-Pflegenavigator erhält den Deutschen Servicepreis 2025 in der Kategorie "Bestes Vergleichsportal Pflegedienste". Die Auszeichnung basiert auf den Bewertungen der Nutzerinnen und Nutzer. Der Pflegenavigator unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach Pflegediensten, Pflegeheimen und weiteren wichtigen Angeboten in der Pflege. Aber auch die Pflegeeinrichtungen profitieren vom Pflegenavigator.

Älterer Mann mit Rollator gestützt von einem Altenpfleger

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den Grouper für die mit der Krankenhausreform eingeführten Leistungsgruppen veröffentlicht.

Foto: OP-Besteck

Auf einem Fachkongress zum Thema Fake News in der Medizin diskutierten Experten über falsche Heilsversprechen im Internet. Ein Fazit: Gegen Desinformation schützt vor allem die Gesundheitskompetenz der Bürger.

Das Bild zeigt eine Frau, die am Laptop zu Nahrungsergänzungsmitteln recherchiert.

Menschen mit chronischen Erkrankungen sind eine Zielgruppe für gesundheitsbezogene Fake News. Claudia Schick, Referentin für Selbsthilfeförderung beim AOK-Bundesverband, über Falschinformationen in sozialen Medien sowie auf seriösen Nachrichtenportalen und über Gegenstrategien.

Eine ältere Frau hält eine Dose mit Nahrungsergänzungsmitteln in der Hand und informiert sich auf dem Smartphone über weitere Produkte.

Durch Korruption verliert die Versichertengemeinschaft Millionen. Gleichzeitig gelingt es Krankenkassen, einen immer größer werdenden Teil der Gelder zurückzuholen. Patrick Sievert, Referent für Interne Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der AOK über Betrugsfälle, Aufklärungsmethoden und die Chancen von KI.

Person aus dem Gesundheitswesen steckt einen Geldschein in die Tasche. Symbolbild für Korruption.

Für 2025 rechnet die gesetzliche Krankenversicherung mit Rekordausgaben von 341 Milliarden Euro. Hohe Summen und eine komplexe Sozialgesetzgebung ziehen auch Betrüger an. Der AOK-Bundesverband fordert deshalb Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.

Person aus dem Gesundheitswesen steckt einen Geldschein in die Brusttasche. Symbolbild für Korrpuption.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Festzuschüsse für Zahnersatz in seiner Richtlinie angepasst. Darüber hat der G-BA am 20. Januar 2025 informiert.

Mann und Frau untersuchen den Mund einer Frau mithilfe zahnärztlicher Instrumenten

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im vierten Quartal des Jahres 2024 31 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen.

Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten

Die QISA-Bände C4 (Rückenschmerz) und C6 (Depression) liegen jetzt in überarbeiteter Fassung vor: unter Federführung von Prof. Jean-Francois Chenot (Band C4) und eines Autorenteams um Dr. Tina Haase und Dr. Markus Kösters (Band C6) wurden die Qualitätsindikatoren auf den aktuellen Stand des medizinischen Wissens gebracht. Die Indikatoren in beiden Bänden basieren auf einer systematischen Leitlinienrecherche und einem strukturierten Bewertungsprozess. Diese orientieren sich an hoher Relevanz und Umsetzbarkeit im primärärztlichen Bereich.

Die AOK hat ihre Positionen für die nächste Legislaturperiode formuliert. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, über die Bilanz von Karl Lauterbach und über die Forderungen der AOK-Gemeinschaft an die nächste Regierung.

Fernaufnahme des Bundestags

Deutschland belegt bei den Gesundheitsausgaben einen Spitzenplatz, ist bei der Versorgungsqualität aber nur Mittelmaß. Die AOK-Gemeinschaft will mit Vorschlägen für eine künftige Bundesregierung dazu beitragen, dass Bürgern künftig ein leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung steht.

Zwei Menschen warten im Wartebereich einer Arztpraxis: Symbolbild

Ab 2025 greifen wesentliche Änderungen für Krankenhäuser: Neben dem Start der Pflegepersonalbemessung werden Hebammen anders finanziert, neue Mindestmengen für Eingriffe gelten, und der Aufwand für Prüfungen des Personaleinsatzes verringert sich.

iStock.com/kamisoka

Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser haben 2023 insgesamt 12,4 Millionen Menschen behandelt.

Eiliger Patiententransport in der Notfallaufnahme

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.

Neubau eines Krankenhauses

Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.

Zahnärztliche Untersuchung: Symbolbild für Zahnfüllungen

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.