Fachportal für Leistungserbringer

Weitere Meldungen

Deutschland belegt bei den Gesundheitsausgaben einen Spitzenplatz, ist bei der Versorgungsqualität aber nur Mittelmaß. Die AOK-Gemeinschaft will mit Vorschlägen für eine künftige Bundesregierung dazu beitragen, dass Bürgern künftig ein leistungsfähiges Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung steht.

Zwei Menschen warten im Wartebereich einer Arztpraxis: Symbolbild

Ab 2025 greifen wesentliche Änderungen für Krankenhäuser: Neben dem Start der Pflegepersonalbemessung werden Hebammen anders finanziert, neue Mindestmengen für Eingriffe gelten, und der Aufwand für Prüfungen des Personaleinsatzes verringert sich.

iStock.com/kamisoka

Zum 1. Januar 2025 – oder im Laufe des Jahres - treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit. AOK Bayern und DRV-Nordbayern wollen helfen, die Zahl der Menschen, die krankheitsbedingt langzeitarbeitslos sind oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, zu senken.

Im Projekt „Zugangsoptimierte Arbeitsfähigkeitsorientierte Rehabilitation“ (ZAR) soll Patienten mit chronischen Rückenschmerzen frühzeitig eine medizinische Rehabilitation angeboten werden. Dazu werden mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) die Routinedaten der Versicherten ausgewertet und in der Folge die Betroffenen proaktiv angeschrieben.

Das Entbürokratisierungsprojekt "EinSTEP" unterstützt Pflegeeinrichtungen mit einer neuen Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation. Basierend auf den Prinzipien des Strukturmodells bietet sie praxisnahe Lösungen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung.

Ab dem 1. Januar 2025 greift die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Grundlage dafür sind die nun abschließend festgelegten Abrechnungsziffern für Vertragsärztinnen und -ärzte, die ab diesem Datum abgerechnet werden können.

Long Covid: Ein junger Mann liegt abgeschlagen und müde auf dem Sofa

Die Übergangsregelung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ist bis Mitte 2025 verlängert und beinhaltet Ausnahmeregelungen für bestimmte Versicherte. Sie betrifft die Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patienten.

Bei einer Person kommt ein Beatmungsschlauch aus dem Hals - ein Tracheostoma.

Die Krankenhausreform auf Bundesebene wird erst in einigen Jahren wirken, doch die Kliniken könnten schon heute handeln.

"Blickpunkt Klinik"

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist zwischen 2017 und 2023 deutlich stärker gestiegen, als durch rein demografische Faktoren zu erwarten gewesen wäre. Das zeigt eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für den Pflege-Report 2024. Rein demografische betrachtet wäre ein Zuwachs um 21 Prozent zu erwarten gewesen, erläuterte die Leiterin des WIdO-Forschungsbereiches Pflege und Report-Mitherausgeberin Susann Behrendt bei der Pressekonferenz. Vor allem durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit hätten sich die Zahlen deutlich von der demografischen Entwicklung Betrachtung gelöst.

Gruppe älterer Personen sitzen im Kreis

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser haben 2023 insgesamt 12,4 Millionen Menschen behandelt.

Eiliger Patiententransport in der Notfallaufnahme

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Qualität der Behandlung verbessern, die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung sichern und die Effizienz der Kliniken steigern.

Neubau eines Krankenhauses

Die Nettoausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2023 auf 54,0 Milliarden Euro gestiegen. Damit liegen die Ausgaben um 74,0 Prozent höher als vor zehn Jahren. So das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Kundin bezahlt in Apotheke mit ihrem Smartphone. Symbolbild für Digitalisierung in Apotheken.

Mit dem „Quickcheck DiGA“ der AOK kann medizinisches Fachpersonal schnell und sicher durch das Labyrinth der DiGA-Rechtsvorschriften navigieren.

DiGA: Eine Ärztin informiert sich mit Hilfe eines Laptops über digitale Anwendungen im Gesundheitswesen

Kliniken müssen für die OP des Kolon-Karzinoms künftig 30 Fälle vorweisen.

Chirurg mit OP-Besteck

Die Preise im Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie werden zum 1. Januar 2025 um 5,51 Prozent erhöht.

Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Symbolbild zeigt Mädchen beim Training

Ab dem 1. Januar 2025 wird Amalgam in der EU weitgehend verboten. Dennoch behalten gesetzlich Versicherte ihren Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten. Die entsprechenden Regelungen haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) getroffen.

Zahnärztliche Untersuchung: Symbolbild für Zahnfüllungen

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.