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Studie: Pflegegutachten per Telefon ist sinnvoll und zielgenau

Die mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz eingeführte telefonische Pflegebegutachtung funktioniert verlässlich. Das ist das Ergebnis einer Evolution des Medizinischen Dienstes Bund.

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Ärztin telefoniert.
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Strukturierte Telefoninterviews zur Feststellung der Pflegebedürfigkeit

Die telefonische Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist zielgenau und wird von den Beteiligten als entlastend empfunden. Das geht aus einer Befragung von rund 70 Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Bund hervor. Insgesamt ergab die Auswertung der Antworten durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut ein positives Bild der Erfahrungen mit den strukturierten Telefonbefragungen.

"Das strukturierte Telefoninterview ist eine sinnvolle und geeignete Ergänzung der Begutachtungsformate zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und kann dauerhaft in die Praxis übernommen werden", kommentierte die stellvertretende Vorsitzende Carola Engler den Evaluationsbericht.

Videogestützte Begutachtung soll folgen

Als nächster Schritt soll die Einführung der videogestützten Begutachtung folgen. Diese werde die Möglichkeiten ortsungebundener Begutachtungen erweitern. Zudem biete sie zusätzlich visuelle Informationen. Hindernis seien allerdings die noch fehlenden technischen Voraussetzungen. Sowohl in Pflegeheimen als auch im häuslichen Umfeld sei der Zugang zu stabilem Internet vielerorts noch nicht verfügbar, sagte Engler.

Bei der Pflegebegutachtung stellt der Medizinische Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Die Möglichkeit, diese Begutachtung bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen auch per strukturierte Telefoninterview vorzunehmen, hat der Gesetzgeber mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz im Juli 2023 geschaffen.

 

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