Selbstständigkeit im Blick
Im Mittelpunkt des Begutachtungsverfahrens steht der Mensch mit seinen noch vorhandenen Fähigkeiten. In einer Broschüre stellt die AOK diese Philosophie der Begutachtung vor und erläutert, wie das dazugehörige Instrument funktioniert.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbstständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden nun auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung. Der Zeitaufwand bei der Pflege, rückt in den Hintergrund.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden wider. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt.