Übersicht über diese Vertragsabsicht
- Veröffentlichung:
- 24.11.2020
- Angebotsfrist :
- 31.12.2020
- Vertragsgegenstand :
- Wiedereinsatz von Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 02, 03, 07, 09, 14, 16, 17, 21, 25
- Auftraggeber :
- AOK Sachsen-Anhalt
Vertrag zum Wiedereinsatz mit Hilfsmitteln der Produktgruppen
01 - Absauggeräte
02 - Adaptionshilfen
03 - Applikationshilfen
07 - Blindenhilfsmittel
09 - Elektrostimulationsgeräte
14 - Inhalations- und Atemtherapiegeräte
16 - Kommunikationshilfen
17 - Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
21 - Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
25 - Sehhilfen
Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten für die oben genannten Versorgungsbereiche einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt dieses Vertrages sollen die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und aufgeführten Produktgruppen, unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen laut Leistungsbeschreibung, sein.
Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot bis zum 01.01.2021 unter dem
Kennwort: Poolvertrag Medizintechnik an folgende E-Mail-Adresse:
„Angebotsliste (Anlage 8) Poolvertrag Medizintechnik“