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Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere Netz zur digitalen sektorenübergreifenden Vernetzung im Gesundheitswesen und bietet auch für die Pflege enorme Chancen. Die TI ermöglicht einen sicheren sowie schnellen Austausch von patientenrelevanten Daten zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen ganz ohne Medienbrüche und Informationsverluste. Das spart Ressourcen und gestaltet die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherer und effizienter.

Person tippt auf einem Laptop
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Zeitschiene für die Anbindung an die TI

Während der Erprobungsphase vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2025 wird das Verfahren zwischen ausgewählten Pflegediensten und Pflegekassen getestet.

Ab dem 1. Februar 2025 können alle Pflegedienste an dem Verfahren teilnehmen. 

Ab Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die TI verpflichtet.

Ab 1. Dezember 2026 erfolgt dann die vollelektronische Abrechnung ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur (gilt nur Pflegeversicherung SGB XI).

Zeitstrahl zur EInführung der TI in der Pflege

Wir empfehlen einen frühzeitigen Umstieg auf die TI.

Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI

Zukünftig werden sämtliche Bestandteile der Abrechnung elektronisch an die Pflegekassen übertragen (Abrechnungsdaten, rechnungsbegründenden Unterlagen und Leistungsnachweise). Durch die Umsetzung des Verfahrens sollen Dokumente in Papierform vollständig abgelöst werden. 

In der ersten Phase können folgende Leistungen über die TI abgerechnet werden:  

  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), 
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und 
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI)

Grundlage sind die Einvernehmliche Festlegung sowie die Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI für die vollelektronische Abrechnung.

Übergangszeit bis zur ausschließlichen Nutzung

Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis 30.11.2026) ist ersatzweise eine papiergebundene Übermittlung rechnungsbegründender Unterlagen in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten außerhalb der TI möglich. Ersatzweise kann für diesen Zeitraum auch das ImageLink Verfahren analog dem Verfahren für sonstige Leistungserbringende SGB V weitergenutzt werden. Ab 01.12.2026 erfolgt die Abrechnung in vollelektronischer Form ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Telematikinfrastruktur für die Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Die für die Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen getroffenen Regelungen sollen analog Anwendung für die HKP finden. Dies betrifft im Wesentlichen die technischen Regelungen der vollelektronischen Abrechnung und ermöglicht ein identisches Verfahren.

Die technischen Voraussetzungen werden in der Technischen Anlage für sonstige Leistungserbringer geregelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Zeitschiene ist noch nicht bekannt.